Tipps & Hinweise
Nur Privatzahler oder Privatpatienten
Ich behandle nur Privatzahler oder Patienten mit Privatrezept (Grünes Rezept).
Heilmittelverordnungen gesetzlich Versicherter können über mich nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden!
In absoluten Ausnahmefällen fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, ob die Behandlungskosten übernommen werden.
Krankhafte Veränderungen der Füße
Bei krankhaften Veränderungen der Füße und oder einer ärztl. Verordnung handelt es sich um eine Heilbehandlung und es fällt keine Mehrwertsteuer an. Bei rein kosmetischer Behandlung fällt generell 19 % Mehrwertsteuer an, derzeit gilt aber noch die Kleinunternehmerregelung.
Reinigung der Füße
Die podologische Behandlung und Fußpflege beinhaltet kein Fußbad. Dies hat medizinische und therapeutische Gründe.
(Aufgeweichte Haut ist anfälliger für Keime und Bakterien).
Bitte baden/reinigen Sie Ihre Füße selbstständig vor der Behandlung. Das Fußbad sollte nicht länger als 5 min dauern und eine Temperatur von 30 – 35 Grad nicht überschreiten! Bei hilfsbedürftigen Personen helfe ich gerne bei der Fußreinigung.
Höchsten Hygienestandards
Alle meine Instrumente sind steril verpackt und werden nach jeder Behandlung und nach höchsten Hygienestandards gereinigt, desinfiziert und wieder sterilisiert. (Autoklav der Klasse B). Alle 2 Jahre ist hierfür ein Sachkundenachweis gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) notwendig.
Termin absagen
Termine müssen rechtzeitig (mind. 24 h vorher) abgesagt werden, sonst können diese berechnet werden.
Pflegeeinrichtungen / Krankenhäuser
Pflegeeinrichtungen, soz. Einrichtungen und Krankenhäuser werden auch durch mich betreut. In Krankenhäusern nur Selbstzahler!
Berufliche Fortbildung
Ich nehme regelmäßig an Fortbildungen und Schulungen teil, um Ihnen eine bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen.